Inheriting assets in Germany while residing in the United States, or vice versa, requires navigating legal systems that approach succession from fundamentally different frameworks. Germany applies a civil law system, codified and structured under statutes like the Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), where the rules for intestate succession and wills are precisely defined. The U.S., by contrast, follows a common law tradition, with probate proceedings and inheritance rules varying significantly between states and heavily relying on court interpretations and precedents.
A key factor in cross-border inheritance is the role of habitual residence. Under the EU Succession Regulation (Regulation No. 650/2012), the law governing an inheritance is determined primarily by the deceased’s last habitual residence, unless the deceased expressly chose the law of their nationality in a will. However, if a U.S. resident owned property in Germany, the German probate courts have authority over those assets. In such cases, two separate proceedings may take place in parallel: one in the U.S. concerning the entire estate, and one in Germany limited to the property situated there.
A will drafted in the U.S. may be recognized in Germany if it meets formal international requirements. This allows U.S. heirs to inherit according to the decedent’s intentions. However, Germany has a legal principle known as the Pflichtteil, or compulsory share, which guarantees certain close relatives, typically children, spouses, and sometimes parents, a portion of the estate. Even if the will attempts to exclude them, these heirs are entitled to claim a statutory portion of the estate, usually half of what they would inherit under intestate succession.
For U.S. heirs, this means that even if the decedent’s will is recognized, the inheritance they receive may be affected if other close relatives exercise their Pflichtteil rights. For example, if a U.S. heir is named as the sole beneficiary in a will, but the deceased also had a child living in Germany, that child could assert their Pflichtteil rights. As a result, the U.S. heir might receive a smaller portion of the estate than anticipated. This legal safeguard reflects Germany’s emphasis on family protection and ensures that heirs cannot be completely disinherited without consequence.
Before any inheritance can be claimed, the estate must undergo the German probate process, known as Nachlassverfahren. This process ensures that the deceased’s assets are correctly identified, liabilities are settled, and heirs properly recognized. Heirs may need to obtain a German Erbschein, an official certificate of inheritance, which serves as legal proof of entitlement to the estate. Without it, banks and land registries in Germany will not transfer ownership of assets.
In Germany, a Notar (civil law notary) plays a central role in inheritance proceedings. Unlike U.S. notaries, German notaries are legal professionals who draft, authenticate, and verify all necessary inheritance documents. They coordinate between heirs, probate courts, and estate assets to ensure legal requirements are fully met. For U.S. heirs, the Notar also verifies foreign documents, prepares certified translations, and facilitates applications for certificates of inheritance (Erbschein), helping navigate the complex cross-border process.
Inheriting from Germany as a U.S. citizen requires careful attention to both legal and procedural details. From understanding compulsory family shares (Pflichtteil) to obtaining an Erbschein and working with a German Notar, every step ensures that assets are transferred correctly and liabilities are properly managed.
Wie man in Deutschland aus den USA erbt
Das Erben von Vermögenswerten in Deutschland, während man in den Vereinigten Staaten lebt – oder umgekehrt – erfordert das Navigieren durch Rechtssysteme, die Erbfragen auf grundlegend unterschiedliche Weise regeln. Deutschland folgt einem zivilrechtlichen System, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert ist, mit genau definierten Regeln für die gesetzliche Erbfolge und für Testamente. Die USA hingegen folgen der Tradition des Common Law, wobei das Nachlassverfahren (Probate) und die Erbrechtsvorschriften stark zwischen den Bundesstaaten variieren und in hohem Maße auf gerichtlicher Auslegung und Präzedenzfällen basieren.
Ein zentraler Faktor bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung Nr. 650/2012) richtet sich das auf eine Erbschaft anzuwendende Recht in erster Linie nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers – es sei denn, der Erblasser hat in einem Testament ausdrücklich das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt. Besitzt jedoch ein in den USA lebender Verstorbener Vermögen in Deutschland, haben die deutschen Nachlassgerichte die Zuständigkeit für diese Vermögenswerte. In solchen Fällen können zwei separate Verfahren parallel ablaufen: eines in den USA für den gesamten Nachlass und eines in Deutschland, das auf das dortige Vermögen beschränkt ist.
Ein in den USA verfasstes Testament kann in Deutschland anerkannt werden, wenn es internationale Formvorschriften erfüllt. Dies ermöglicht es Erben aus den USA, entsprechend dem Willen des Erblassers zu erben. Deutschland kennt jedoch das sogenannte Pflichtteilsrecht, das bestimmten nahen Angehörigen – typischerweise Kindern, Ehepartnern und manchmal auch Eltern – einen gesetzlich garantierten Anteil am Erbe zusichert. Auch wenn das Testament versucht, diese Personen auszuschließen, haben sie das Recht, ihren Pflichtteil geltend zu machen – in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Für Erben aus den USA bedeutet das, dass selbst wenn das Testament anerkannt wird, ihr Erbanteil beeinträchtigt werden kann, wenn andere nahe Angehörige ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen. Zum Beispiel: Wird ein US-amerikanischer Erbe als Alleinerbe im Testament benannt, hinterlässt der Verstorbene jedoch auch ein Kind in Deutschland, könnte dieses Kind seinen Pflichtteil einfordern. Infolgedessen könnte der US-Erbe einen kleineren Teil des Erbes erhalten als ursprünglich erwartet. Diese gesetzliche Schutzregelung spiegelt das deutsche Prinzip des Familienschutzes wider und stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht ohne Weiteres enterbt werden können.
Bevor eine Erbschaft beansprucht werden kann, muss in Deutschland das sogenannte Nachlassverfahren durchlaufen werden. In diesem Verfahren werden die Vermögenswerte des Verstorbenen ermittelt, Schulden beglichen und die Erben offiziell festgestellt. Die Erben müssen möglicherweise einen Erbschein beantragen – ein amtliches Zeugnis, das das Erbrecht nachweist. Ohne diesen Erbschein übertragen deutsche Banken und Grundbuchämter kein Eigentum.
In Deutschland spielt der Notar eine zentrale Rolle im Erbverfahren. Anders als US-amerikanische Notare sind deutsche Notare juristisch ausgebildete Fachleute, die alle notwendigen Erbdokumente entwerfen, beglaubigen und beurkunden. Sie koordinieren zwischen Erben, Nachlassgericht und Nachlassvermögen, um die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Für US-Erben prüft der Notar zudem ausländische Dokumente, erstellt beglaubigte Übersetzungen und hilft bei der Beantragung des Erbscheins – und erleichtert so den komplexen grenzüberschreitenden Ablauf.
Als US-Staatsbürger aus Deutschland zu erben, erfordert sorgfältige Beachtung sowohl rechtlicher als auch verfahrensbezogener Details. Von der Kenntnis des Pflichtteilsrechts über die Beantragung eines Erbscheins bis hin zur Zusammenarbeit mit einem deutschen Notar – jeder Schritt stellt sicher, dass Vermögenswerte korrekt übertragen und Verbindlichkeiten ordnungsgemäß geregelt werden.